Technischer Produktdesigner/-in und

Ausbildungsverordnung

Technischer Produktdesigner/-in und

Technischer Systemplaner/-in / Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 06/2011

Format:

DIN A4

Seitenzahl:

44

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Wissenswertes

Artikel: Ausbildungsverordnung
Format: DIN A4
Publikationsjahr: 06/2011

Der Schwerpunkt des neuen, dreijährigen Ausbildungsberufes liegt in der Entwicklung von Produkten mit 3D-CAD-Systemen.
Technische Produktdesigner/-innen erstellen nach Designvorgaben von Ingenieure-innen und Konstrukteure-innen unter Zuhilfenahme von 3D-CAD-Systemen ein Datenmodell. Dies beinhaltet eine Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines Produktes beginnend mit der Designvorgabe bis hin zum fertigen rechnergestützten virtuellen Produkt. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit in Konstruktion und Gestaltung, Berechnung und Simulation sowie Prozess- und Projektmanagement.
Ergänzend zum 3D-Datensatz erstellt der Produktdesigner eine technische Dokumentation. Diese kann eine technische Zeichnung, eine Animation oder eine Präsentation sein. Neben umfangreiche Kenntnissen in den Bereichen Werkstofftechnik, Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren benötigt er/sie eine hohe Fachkompetenz im Umgang mit Formen und Gestaltungsregeln. Die zu entwickelnden und zu konstruierenden Produkte kommen aus den Bereichen der Konsumgüterindustrie, z.B. Küchengeräte, Hausrat, Möbel, Verpackung, der Investitionsgüter, z B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, medizinisches Gerät, Bürokommunikation, dem Bereich der Fahrzeugindustrie, z.B. Personenwagen, Schienenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge.

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